Ein Verständnis der Besteuerung von Gold ist für jeden Anleger, der in diesen Markt investieren möchte, unerlässlich. Die für diesen Sektor geltenden Rechtsvorschriften sind nach wie vor sehr spezifisch, da sie aus der Zeit stammen, als dieses Material noch als Tauschmittel angesehen wurde. Im Allgemeinen hängt die Besteuerung des Marktes von der Art der getätigten Transaktionen ab: Investition oder Verkauf.
Mehrwertsteuer und Pauschalsteuer
Nach den geltenden Vorschriften sind Transaktionen mit Anlagegold (ob Verkauf oder Kauf) von der Mehrwertsteuer befreit. Es gibt zwei Produkte, die als Anlagegold definiert sind: Münzen, die nach 1800 hergestellt wurden (Feingehalt 900 Tausendstel) und Barren, die für den internationalen Markt zugelassen sind (Feingehalt 995 Tausendstel). Somit unterliegen alle Finanztransaktionen mit anderen Formen von Gold der Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie, dass auch Anlagen in Gold der Abgeltungssteuer für Wertgegenstände unterliegen. Das heißt, wenn Sie das Gold weiterverkaufen, wird eine Steuer von 11,5 % auf den Bruttobetrag des Verkaufs erhoben. Für Sammlerstücke (Schmuck und Münzen, die vor 1800 geprägt wurden) kann jedoch eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden, wenn der Verkaufspreis 5.000 Euro nicht übersteigt. Andernfalls wird die Pauschalsteuer auf 6,5 % festgesetzt. Wenn Sie die Transaktion über einen Fachmann abwickeln, kümmert sich dieser um die Verwaltungsverfahren (Anmeldung und Zahlung). Dazu können Sie
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Anlage in Gold und Besteuerung von Vermögenswerten
Seit der Verabschiedung des Finanzgesetzes im Jahr 2018 unterliegt Gold nicht mehr der Steuer auf Immobilienvermögen oder IFI. Obwohl Gold mit der ISF oder Vermögenssteuer besteuert wurde, wurde diese durch den IFI ersetzt, der Schmuck und andere wertvolle Materialien von der Steuer ausschließt.
Im Zusammenhang mit einem Nachlass sind die Vorschriften recht komplex. Das Wichtigste ist jedoch, dass die Erbschaftssteuer von dem aus einem Verkauf erzielten Kapitalgewinn abgezogen werden kann.
Veräußerung von beweglichen Sachen und Veräußerungsgewinne
In der Regel werden Kapitalerträge mit 36,2 % besteuert, wovon 17,2 % auf die Sozialversicherungssteuer und 19 % auf die Einkommensteuer entfallen. Anstelle der Pauschalbesteuerung kann ein Goldverkäufer jedoch für den Verkauf von beweglichen Gütern (insbesondere von physischem Gold) die Regelung des Common Law für Veräußerungsgewinne wählen.
Diese Option gilt für den Wiederverkauf von Edelmetall, Schmuck oder Sammlerstücken. In diesem Fall wird dem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn eine Haltefrist eingeräumt. Dieser Freibetrag erhöht sich jedes Jahr um 5 %, so dass Sie nach 22 Jahren Eigentum vollständig befreit sind. Um diese Hebelwirkung nutzen zu können, müssen Sie das Datum und den Preis des Kaufs (Rechnung, notarielle Urkunde usw.) des Goldes nachweisen und vor allem begründen können, dass Sie das Gold seit mehr als 22 Jahren besitzen.